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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stunt Force Academy, ZVR-Zahl: 1132369809 – Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Anmeldung zu und die Teilnahme an allen Kursen und Trainingsangeboten des Vereins Stunt Force Academy (nachfolgend „SFA“), E-Mail: office@stuntforce.at. Für Vereinsmitglieder gelten ergänzend die Vereinsstatuten; bei Widersprüchen gehen die Statuten vor. Mit der Anmeldung werden diese AGB anerkannt.

2. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf unserer Website oder per E-Mail. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch SFA zustande. Die Anmeldung gilt auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um das jeweils folgende Semester, sofern nicht fristgerecht gemäß Punkt 6.3 abgemeldet wird. Das Kursjahr gliedert sich in Winter- und Sommersemester; Semesterbeginn ist jeweils der Beginn des Wiener Schulsemesters.

2.2. Bei minderjährigen Teilnehmer:innen ist die Anmeldung nur durch eine:n Erziehungsberechtigte:n möglich; sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Kursvertrag sind von diesen abzugeben.

2.3. Vor der Anmeldung besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Schnupperstunde. Die Vereinbarung erfolgt über die Website oder per E-Mail.

2.4. Kurse finden erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen statt. Die Höchstteilnehmerzahl ist kursabhängig. Kommt ein Kurs mangels Teilnehmer:innen nicht zustande, werden bereits bezahlte Beiträge zur Gänze rückerstattet.

3. Kurszeiten und Entfall von Einheiten

3.1. Die Kurse finden einmal wöchentlich am gewählten Kurstag statt, ausschließlich an Schultagen. An gesetzlichen Feiertagen, schulfreien Tagen und in den Schulferien (bezogen auf Wien) finden keine Einheiten statt; diese Tage sind bei der Beitragsberechnung bereits berücksichtigt.

3.2. Von Teilnehmer:innen versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

3.3. Entfallen Einheiten aus Gründen, die in der Sphäre von SFA liegen (z. B. Ausfall der Trainer:in ohne Vertretung, Nichtverfügbarkeit der Halle), besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Entfallen auf diese Weise drei oder mehr Einheiten pro Semester, wird der Kursbeitrag für die entfallenen Einheiten aliquot rückerstattet oder gutgeschrieben.

3.4. Ein Wechsel der Trainer:in begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Kündigung.

4. Kursbeitrag und Zahlung

4.1. Für die Teilnahme sind ein Grundbeitrag sowie der Kursbeitrag für den jeweils gebuchten Kurs zu entrichten; die Höhe ergibt sich aus der jeweils aktuellen Kursausschreibung. Beide Beiträge sind pro Semester im Voraus, spätestens vor Beginn der dritten Kurseinheit, auf das Vereinskonto einzuzahlen.

4.2. SFA behält sich vor, Teilnehmer:innen, für die die Beiträge nicht rechtzeitig entrichtet wurden, bis zur vollständigen Bezahlung von der Teilnahme auszuschließen. Der Anspruch auf Bezahlung bleibt davon unberührt.

4.3. Der Grundbeitrag fällt pro Teilnehmer:in und Semester an, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Kurse, und umfasst insbesondere die Vereinsverwaltung sowie den Versicherungsschutz über den Dachverband ASKÖ Wien.

5. Rücktrittsrecht bei Online-Anmeldung (FAGG)

5.1. Verbraucher:innen, die sich online oder per E-Mail anmelden, können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Für den Rücktritt genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. E-Mail an office@stuntforce.at), die vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

5.2. Im Fall des Rücktritts werden alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, mit demselben Zahlungsmittel rückerstattet.

5.3. Beginnt der Kurs auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmer:in bereits innerhalb der Rücktrittsfrist, ist im Fall des Rücktritts ein anteiliger Betrag für die bis dahin besuchten Einheiten zu bezahlen.

6. Vorzeitige Beendigung und Kündigung

6.1. Der Kursbeitrag wird – auch bei Nichtteilnahme – grundsätzlich nicht rückerstattet, sofern die Gründe für die Nichtteilnahme in der Sphäre der Teilnehmer:in liegen.

6.2. Ist die weitere Teilnahme für eine Teilnehmer:in infolge eines Wohnortwechsels nicht mehr zumutbar, kann sie:er sich schriftlich abmelden. SFA behält sich vor eine Bestätigung des Wohnortwechsels einzufordern. Der Kursbeitrag wird in diesen Fällen aliquot ab dem Tag der schriftlichen Abmeldung rückerstattet.

6.3. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu folgenden Terminen möglich: bis spätestens 31. JULI mit Wirkung für das folgende Wintersemester bzw. bis spätestens 31. DEZEMBER mit Wirkung für das folgende Sommersemester. Bei fristgerechter Abmeldung werden für das betreffende Semester keine Beiträge fällig. Ohne fristgerechte Abmeldung verlängert sich die Anmeldung um das jeweils folgende Semester und die Beiträge werden fällig.

6.4. SFA kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn ein:e Teilnehmer:in trotz Ermahnung wiederholt gegen die Verhaltensregeln (Punkt 8) verstößt oder den Trainingsbetrieb erheblich stört. Bereits bezahlte Beiträge werden in diesem Fall nicht rückerstattet, soweit dies nicht unbillig ist.

7. Uniformen

Für Auftritte werden einheitliche Uniformen getragen. Diese können ausschließlich über den Verein käuflich erworben oder gegen eine Leihgebühr von € 40,– pro Semester ausgeliehen werden; ein selbstständiger Erwerb anderweitiger Uniformen ist nicht möglich. Leihuniformen werden von den Trainer:innen ausgegeben und sind am Ende des Semesters in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung über die normale Abnutzung hinaus sind die Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen.

8. Gesundheit, Eigenverantwortung und Verhalten

8.1. Cheerleading und Cheer Dance sind sportliche Aktivitäten mit körperlicher Belastung. Die Teilnehmer:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte bestätigen mit der Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Gesundheitliche Einschränkungen und Verletzungen sind den Trainer:innen vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Im Zweifel wird eine ärztliche Abklärung empfohlen.

8.2. Den Anweisungen der Trainer:innen ist Folge zu leisten. Insbesondere dürfen Stunts, Würfe und akrobatische Elemente nur nach Anleitung und Freigabe durch die Trainer:innen ausgeführt werden.

8.3. Minderjährige Teilnehmer:innen werden ausschließlich während der gebuchten Kurszeit im Trainingsraum beaufsichtigt. Das Bringen und Abholen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

8.4. Für die Trainingsstätten gelten die jeweiligen Hausordnungen. Foto- und Videoaufnahmen anderer Teilnehmer:innen durch Kursteilnehmer:innen oder Begleitpersonen sind nur mit deren vorheriger Zustimmung zulässig.

9. Haftung

9.1. Soweit sich die Haftung nicht auf Personenschäden bezieht, haftet SFA nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen.

9.2. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SFA.

9.3. Die Teilnehmer:innen sind im Rahmen der Kursteilnahme über die Kollektivversicherung des Dachverbandes ASKÖ Wien unfallversichert; Umfang und Bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Der Abschluss einer darüber hinausgehenden privaten Unfallversicherung wird empfohlen.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Bei Trainings, Auftritten und Veranstaltungen – auch bei Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen unserer Kooperationspartner (z. B. der Vienna Knights) – können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, die für die Öffentlichkeitsarbeit von SFA und der jeweiligen Kooperationspartner verwendet werden. Die Veröffentlichung erkennbarer Einzelaufnahmen erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung auf stuntforce.at.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Notfallkontakt) sind SFA unverzüglich mitzuteilen.

11.2. SFA behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und gelten ab dem jeweils folgenden Semester. Bei wesentlichen Änderungen zum Nachteil der Teilnehmer:innen steht diesen ein außerordentliches Abmelderecht mit Wirkung zum Semesterende zu.

11.3. Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.